Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob das Nichtmitführen eines Frachtbriefes, dem eines unvollständig ausgefüllten Frachtbriefes gleich zu setzen ist.
Rechtsgrundlagen: § 17 GütBefG; § 22 Abs 1 VStG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob das Nichtmitführen eines Frachtbriefes, dem eines unvollständig ausgefüllten Frachtbriefes gleich zu setzen ist.
Rechtsgrundlagen: § 17 GütBefG; § 22 Abs 1 VStG
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