Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Legitimation der Einbringung einer Schubhaftbeschwerde zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 63 FrG; § 72 Abs 1 FrG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Legitimation der Einbringung einer Schubhaftbeschwerde zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 63 FrG; § 72 Abs 1 FrG
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