Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob im Falle einer Überziehung der Parkdauer von 14 Minuten wegen der Teilnahme an einem gerichtlichen Lokalaugenschein, das Absehen von einer Strafe gerechtfertigt ist.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 VstG
Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob im Falle einer Überziehung der Parkdauer von 14 Minuten wegen der Teilnahme an einem gerichtlichen Lokalaugenschein, das Absehen von einer Strafe gerechtfertigt ist.
Rechtsgrundlagen: § 21 Abs 1 VstG
