Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Lärmentwicklung durch eine nicht ausreichend angebrachte Lärmabdeckung eines Lkw zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 KFG; § 44a VstG; § 8 KDV
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Zusammenfassung: Der UVS hatte über die Lärmentwicklung durch eine nicht ausreichend angebrachte Lärmabdeckung eines Lkw zu entscheiden.
Rechtsgrundlagen: § 4 Abs 2 KFG; § 44a VstG; § 8 KDV
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