Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob private oder berufliche Interessen für die Dauer der Entziehung der Lenkrberechtigung zu berüchsichtigen sind.
Rechtsgrundlagen: § 24 FSG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob private oder berufliche Interessen für die Dauer der Entziehung der Lenkrberechtigung zu berüchsichtigen sind.
Rechtsgrundlagen: § 24 FSG
Schlagwörter:
