Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden unter welcehn Voraussetzungn ein Auftraggeber sein Anbot zu Recht auszuscheiden hat.
Rechtsgrundlagen: § 98 BvergG; § 50 Abs 1 Z 8 Stmk VergG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden unter welcehn Voraussetzungn ein Auftraggeber sein Anbot zu Recht auszuscheiden hat.
Rechtsgrundlagen: § 98 BvergG; § 50 Abs 1 Z 8 Stmk VergG
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