Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, wann eine Überprüfung der Feststellungen in einer Ausschreibung nicht zulässig ist.
Schlagwörter:
Überprüfung, Nachprüfung, Oberschwellenbereich;
Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, wann eine Überprüfung der Feststellungen in einer Ausschreibung nicht zulässig ist.
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Überprüfung, Nachprüfung, Oberschwellenbereich;
