Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, wann ein besonders niedriger Angebotspreis im Vergabeverfahren auszuscheiden ist.
Rechtsgrundlagen: § 47 Stmk VergG; § 93 Abs 4 BvergG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, wann ein besonders niedriger Angebotspreis im Vergabeverfahren auszuscheiden ist.
Rechtsgrundlagen: § 47 Stmk VergG; § 93 Abs 4 BvergG
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