Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob im speziellen Fall eine Nichtigkeitsbeschwerde in ein Feststellungsbegehren umgedeutet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 3 AVG; § 3 Abs 3 TVergNG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob im speziellen Fall eine Nichtigkeitsbeschwerde in ein Feststellungsbegehren umgedeutet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 13 Abs 3 AVG; § 3 Abs 3 TVergNG
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