Zusammenfassung: Der UVS erklärt, wann u.a. der Sozialhilfeträger zur Bezahlung der Pflegegebühren verpflichtet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 61 OöSozialhilfeG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UVS erklärt, wann u.a. der Sozialhilfeträger zur Bezahlung der Pflegegebühren verpflichtet werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 61 OöSozialhilfeG
Schlagwörter:
