Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob er bei der Berrechnung des Umfanges des Ersatzanspruches sich strikt an den Erlass des BMGF halten muss.
Rechtsgrundlagen: § 32 Abs 4 EpidemieG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob er bei der Berrechnung des Umfanges des Ersatzanspruches sich strikt an den Erlass des BMGF halten muss.
Rechtsgrundlagen: § 32 Abs 4 EpidemieG
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