Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden wann eine entsprechende Bescheinigung über das Nichtfahren an einem bestimmten Tag in Bezug auf ein Verwaltungsstrafverfahren vorliegen muss.
Rechtsgrundlagen: § 134 Abs 1 KFG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden wann eine entsprechende Bescheinigung über das Nichtfahren an einem bestimmten Tag in Bezug auf ein Verwaltungsstrafverfahren vorliegen muss.
Rechtsgrundlagen: § 134 Abs 1 KFG
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