Zusammenfassung: Der UVS hatte die konkreten Anforderungen zur zwangsweisen Verbringung in einer psychiatrischen Klinik zu prüfen.
Rechtsgrundlagen: Art 129a Abs 1 B-VG; § 67a Abs 1 AVG; § 8 Abs 2 UnterbringungsG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte die konkreten Anforderungen zur zwangsweisen Verbringung in einer psychiatrischen Klinik zu prüfen.
Rechtsgrundlagen: Art 129a Abs 1 B-VG; § 67a Abs 1 AVG; § 8 Abs 2 UnterbringungsG
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