Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob Bedenken der Stilllegung einer Mehlsiloanlage bei Nichterfüllung von behördlichen Auflagen bestehen.
Rechtsgrundlagen: § 359a GewO; § 360 GewO
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob Bedenken der Stilllegung einer Mehlsiloanlage bei Nichterfüllung von behördlichen Auflagen bestehen.
Rechtsgrundlagen: § 359a GewO; § 360 GewO
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