§ 28 Abs 1 AuslBG; § 3 Abs 1 AuslBG
Der Verwaltungsgerichtshof hatte zu entscheiden, ob ein Beschuldigter fehlendes Verschulden an Gesetzesverstößen nur dann glaubhaft machen kann, wenn er das Bestehen eines wirksamen Kontrollsystems dartut.
§ 28 Abs 1 AuslBG; § 3 Abs 1 AuslBG
Der Verwaltungsgerichtshof hatte zu entscheiden, ob ein Beschuldigter fehlendes Verschulden an Gesetzesverstößen nur dann glaubhaft machen kann, wenn er das Bestehen eines wirksamen Kontrollsystems dartut.
