§ 27 Abs 3 AsylG
Der Verwaltungsgerichtshof hatte zu entscheiden, ob auch vor dem UBAS Asylwerber, die ihre Furcht vor Verfolgung auf Eingriffe in ihre sexuelle Selbstbestimmung begründen, von Organwaltern desselben Geschlechts einzuvernehmen sind.
§ 27 Abs 3 AsylG
Der Verwaltungsgerichtshof hatte zu entscheiden, ob auch vor dem UBAS Asylwerber, die ihre Furcht vor Verfolgung auf Eingriffe in ihre sexuelle Selbstbestimmung begründen, von Organwaltern desselben Geschlechts einzuvernehmen sind.
