§ 68 Abs 1 AVG
Der Verwaltungsgerichtshof hatte zu entscheiden, ob in einer Berufung gegen den Zurückweisungsbescheid neue Gründe vorgebracht werden können.
VwGH 28.10.2003, 2001/11/0224
§ 68 Abs 1 AVG
Der Verwaltungsgerichtshof hatte zu entscheiden, ob in einer Berufung gegen den Zurückweisungsbescheid neue Gründe vorgebracht werden können.
VwGH 28.10.2003, 2001/11/0224
