§ 2 AuslBG; § 3 AuslBG; § 28 AuslBG
Der Verwaltungsgerichtshof hatte zu entscheiden, ob ein üblicher Familiendienst eine Beschäftigung im Sinne des AuslBG ist.
VwGH 22.10.2003, 2001/09/0135
§ 2 AuslBG; § 3 AuslBG; § 28 AuslBG
Der Verwaltungsgerichtshof hatte zu entscheiden, ob ein üblicher Familiendienst eine Beschäftigung im Sinne des AuslBG ist.
VwGH 22.10.2003, 2001/09/0135
