Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, in welcher Höhe ein gegenüber dem Ehegatten bestehender Unterhaltsanspruch dem Sozialhilfeträger rückzuerstatten ist.
Rechtsgrundlagen: § 5 Oö SozialhilfeG; § 9 Oö SozialhilfeG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, in welcher Höhe ein gegenüber dem Ehegatten bestehender Unterhaltsanspruch dem Sozialhilfeträger rückzuerstatten ist.
Rechtsgrundlagen: § 5 Oö SozialhilfeG; § 9 Oö SozialhilfeG
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