Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob die Fixierung im Rollstuhl über eine Dauer von ungefähr 15 Stunden als unverhältnismäßig zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 12 Vlbg PflegeheimG; § 13 Vlbg PflegeheimG; Art 1 Abs 3 PersFrG
Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob die Fixierung im Rollstuhl über eine Dauer von ungefähr 15 Stunden als unverhältnismäßig zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 12 Vlbg PflegeheimG; § 13 Vlbg PflegeheimG; Art 1 Abs 3 PersFrG
