Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob beim Rückersatz zu Gunsten des Sozialhilfeträgers die Unterhaltspflicht der Mutter der Hilfeempfängerin jener des Sohnes der Hilfeempfängerin vorgeht.
Rechtsgrundlagen: § 47 Abs 1 Oö SozialhilfeG
Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob beim Rückersatz zu Gunsten des Sozialhilfeträgers die Unterhaltspflicht der Mutter der Hilfeempfängerin jener des Sohnes der Hilfeempfängerin vorgeht.
Rechtsgrundlagen: § 47 Abs 1 Oö SozialhilfeG
