Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob die Verletzung der Meldepflicht beim Arbeitsmarktservice ein Erlöschen der Beschäftigungsbewilligung nach sich zieht.
Rechtsgrundlagen: § 66 Abs 4 AVG; § 7 Abs 6 AuslBG; § 28 AuslBG; § 26 AuslBG
Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob die Verletzung der Meldepflicht beim Arbeitsmarktservice ein Erlöschen der Beschäftigungsbewilligung nach sich zieht.
Rechtsgrundlagen: § 66 Abs 4 AVG; § 7 Abs 6 AuslBG; § 28 AuslBG; § 26 AuslBG
