Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden unter welchen Voraussetzungen eine Beschäftigungs- und Entsendebewilligung benötigt wird.
Rechtsgrundlagen: § 18 AuslBG; § 28 AuslBG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden unter welchen Voraussetzungen eine Beschäftigungs- und Entsendebewilligung benötigt wird.
Rechtsgrundlagen: § 18 AuslBG; § 28 AuslBG
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