Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, wann bei Abstellen eines Fahrzeuges auf einer Lagerwiese der Tatbestand des § 9 Abs 1 Wiener GrünanlagenV entsprochen wird.
Rechtsgrundlagen: § 1 Abs 1 Z 3 Wiener GrünanlagenV; § 9 Abs 1 Wiener GrünanlagenV

