Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob der Wunsch auf zeitliche Verlängerung einer Auflage beim Erwerb einer Liegenschaft im Zuge einer Zwangsversteigerung entsprochen werden soll, wenn damit der Nutzungszweck der Liegenschaft vereitelt werden würde.
Rechtsgrundlagen: § 1 Krnt GVG 1994; § 5 Krnt GVG 1994; § 19 Krnt GVG 1994; § 20 Krnt GVG 1994; § 22 Krnt GVG 1994

