Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob ein Jagdhaus als " Wohnung" isd. §2 lit. u der BautechnikVO zu sehen ist und der darin angeführte Begriff der " Haushaltsführung" auf die Verwendung einer Jagdhütte anwendbar gemacht werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 3 SportG Vlbg; § 2 BautechnikVO Vlbg

