Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob das Zurücklassen des " Tragtaschen-Abfalls" ein Verstoß des §25 Abs 1 StAWG durch das Glasabfallentsorgungsunternehmen ist.
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 1 StAWG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob das Zurücklassen des " Tragtaschen-Abfalls" ein Verstoß des §25 Abs 1 StAWG durch das Glasabfallentsorgungsunternehmen ist.
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 1 StAWG
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