Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob das Zurücklassen der Kunststofftragetaschen bei diversen Sammelbehältern durch das entsprechende Glasabfallentsorgungsunternehmen rechtswidrig sei.
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 1 Stmk AWG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob das Zurücklassen der Kunststofftragetaschen bei diversen Sammelbehältern durch das entsprechende Glasabfallentsorgungsunternehmen rechtswidrig sei.
Rechtsgrundlagen: § 25 Abs 1 Stmk AWG
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