Zusammenfassung: Der Autor beschäftigt sich mit der Frage ob Zeugen bei verschiedenen Verwaltungsbehörden auf die die gleichen (verwaltuns)rechtlichen Regeln anzuwenden sind, ungleich behandelt werden. Abschließend erläutert dieser, ob die Worte " vor den Unabhängiger Verwaltunssenaten" einer verfassungskonformen Interpretation zugänglich sind.
Rechtsgrundlagen: § 19 AVG; § 51a AVG; § 51b AVG

