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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Bundesrecht - Straßenverkehrsverordnung

VerwaltungsrechtZUV aktuell 2004, 30 Heft 1 v. 1.3.2004

Zusammenfassung: Der UVS beschreibt wie präzise der Tatvorwurf einer Behörde sein muss, um den Beschuldigten (jedenfalls) zur Gegendarstellung auffordern zu können.

Rechtsgrundlagen: § 18 Abs 1 StVO; § 44a Z 1 VstG

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