Zusammenfassung: Der UVS hatte die Tauglichkeit eines Anfechtungsgrundes für eine Maßnahmenbeschwerde zu prüfen.
Rechtsgrundlagen: § 67a Abs 1 AVG; Art 129a Abs 1 B-VG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte die Tauglichkeit eines Anfechtungsgrundes für eine Maßnahmenbeschwerde zu prüfen.
Rechtsgrundlagen: § 67a Abs 1 AVG; Art 129a Abs 1 B-VG
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