Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden ob eine Bauplatzerklärung eine bescheidmäßige Feststellung der Baubehörde, dass eine Grünfläche zur Bebauung geeignet ist oder eine bauliche Maßnahmen darstellt.
Rechtsgrundlagen: § 1 BauPolG Slbg; § 23 Abs 1 Z 3 BauPolG Slbg

