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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Landesrecht - Baurecht

Verwaltungsrechtn.nZUV aktuell 2004, 14 Heft 1 v. 1.3.2004

Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob ein angezeigtes Bauvorhaben erst dann als genehmigt gilt, wenn binnen 8 Wochen ab Einlangen einer vollständigen und mängelfreien Anzeige kein Unterlassungsbescheid erlassen wird.

Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 4 BauG Stmk; § 33 Abs 6 BauG Stmk; § 13 Abs 3 AVG; § 67a Abs 1 AVG

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