Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden ob es rechtswidrig ist das Nichtaushändigen von Lenkerpapieren unter dem Gesichtspunkt des Nichtmitführens abzuhandeln.
Rechtsgrundlagen: § 102 Abs 5 KFG; § 14 Abs 1 FSG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden ob es rechtswidrig ist das Nichtaushändigen von Lenkerpapieren unter dem Gesichtspunkt des Nichtmitführens abzuhandeln.
Rechtsgrundlagen: § 102 Abs 5 KFG; § 14 Abs 1 FSG
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