Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob eine an den Masseverwalter weitergeleitete Lenkeranfrage laut § 9 Abs 1 ZustG heilen kann.
Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG; § 9 Abs 1 ZustG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob eine an den Masseverwalter weitergeleitete Lenkeranfrage laut § 9 Abs 1 ZustG heilen kann.
Rechtsgrundlagen: § 103 Abs 2 KFG; § 9 Abs 1 ZustG
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