Zusammenfassung: Der UVS erörtert, ob es Bedenken gegen eine nachträgliche Befristung der Lenkberechtigung bis zum Nachweis des Freiseins von einer Suchtgiftbeeinträchtigung gibt.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 1 FSG
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Zusammenfassung: Der UVS erörtert, ob es Bedenken gegen eine nachträgliche Befristung der Lenkberechtigung bis zum Nachweis des Freiseins von einer Suchtgiftbeeinträchtigung gibt.
Rechtsgrundlagen: § 24 Abs 1 FSG
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