Zusammenfassung: Der UVS erläutert, wie unter Zuhilfenahme verschiedenster Interpretationstechniken das Wort " beziehungsweise", welches im § 7 Abs 2 Z 3 GGBG auf zwei verschiedene Handlungsmöglichkeiten hinweist, zu verstehen ist.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 2 Z 3 GGBG

