Zusammenfassung: Der UVS erörtert, ob es Bedenken gegen die Anordnung einer Nachschulung und Probezeitverlängerung bei einem Verstoß gegen das Rechtsfahrverbot und nachfolgendem Unfall mit schwerem Sachschaden gibt.
Rechtsgrundlagen: § 4 FSG; § 24 Abs 1 FSG

