Zusammenfassung: Der UVS hatte die Verhängung einer Geldstrafe wegen unberechtigter Führung einer geschützten Berufsbezeichnung zu prüfen.
Rechtsgrundlagen: § 19 VstG; § 13 PsychotherapieG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte die Verhängung einer Geldstrafe wegen unberechtigter Führung einer geschützten Berufsbezeichnung zu prüfen.
Rechtsgrundlagen: § 19 VstG; § 13 PsychotherapieG
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