Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden ob der Bescheid der erstinstanzlichen Behörde wegen örtlicher Unzuständigkeit aufzuheben ist.
Rechtsgrundlagen: § 27 Abs 1 VstG; § 27 Abs 2 VstG; § 28 VstG; § 28 AuslBG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden ob der Bescheid der erstinstanzlichen Behörde wegen örtlicher Unzuständigkeit aufzuheben ist.
Rechtsgrundlagen: § 27 Abs 1 VstG; § 27 Abs 2 VstG; § 28 VstG; § 28 AuslBG
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