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Ausgewählte Judikatur der Höchstgerichte - Ausländerbeschäftigung

AusländerbeschäftigungsrechtZUV aktuell 2003, 147 Heft 4 v. 1.12.2003

§ 1151 ABGB; § 2 Abs 2 AuslBG; § 28 Abs 1 Z 1 lit a AuslBG

Die Beseitigung von Streusplitt von den Gehsteigen ist als genehmigungspflichtige Tätigkeit iSd AuslBG einzustufen, da einfache manipulative Tätigkeiten nicht als selbständiges Werk qualifiziert werden können.

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