§ 99 Abs 3 lit a StVO 1960; § 44 AVG; § 46 AVG; § 52 lit a Z 10a StVO
Der VwGH erörtert, dass die Unpräzision einer Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit einem ungeeichten Tachometer für die Erforderlichkeit der Zeugenvernehmung des Beifahrers des Beschuldigten spricht.

