Zusammenfassung: Die Möglichkeit einer Identitätsbezeugung durch unbedenkliche dritte Personen schließt die Zulässigkeit einer Festnahme zur Feststellung einer ohne Ausweis angetroffenen Person aus.
Rechtsgrundlagen: § 67a Abs 1 Z 2 AVG; § 35 Z 1 VStG
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