Zusammenfassung: Der UVS nimmt zur Bestimmung einer angemessenen Entzugsdauer des Führerscheins infolge des Lenkens eines Fahrzeugs trotz der Entziehung der Lenkberechtigung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 3 Z 7 lit a FSG
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Zusammenfassung: Der UVS nimmt zur Bestimmung einer angemessenen Entzugsdauer des Führerscheins infolge des Lenkens eines Fahrzeugs trotz der Entziehung der Lenkberechtigung Stellung.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 3 Z 7 lit a FSG
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