Zusammenfassung: Die rechtskräftige Verurteilung wegen schweren gewerbsmäßigen Diebstahl hat den Entfall der Vertrauenswürdigkeit eines Fahrlehrers zur Folge.
Rechtsgrundlagen: § 117 Abs 1 KFG; § 109 Abs 1 lit b KFG; § 127 StGB; § 128 Abs 2 StGB
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