Zusammenfassung: Der UVS nimmt zur Beurteilung der Verkehrszuverlässigkeit infolge von bedingten Verurteilungen wegen des sexuellen Missbrauchs Minderjähriger und des Missbrauchs eines Autoritätsverhältnisses.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 3 Z 9 FSG; § 24 Abs 1 FSG; § 207 Abs 1 StGB; § 212 StGB

