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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Kraftfahrgesetz

KraftfahrrechtZUV aktuell 2003, 158 Heft 4 v. 1.12.2003

Zusammenfassung: Bei bescheidmäßiger Bewilligung der Durchführung eines Transports unter Überschreitung des höchstzulässigen Gesamtgewichts kommt eine Ahndung der Übertretung des § 101 Abs 1 lit a KFG nicht mehr in Betracht, da sich die Beladungsbestimmungen nicht mehr aus dem Gesetz, sondern aus dem Bewilligungsbescheid ableiten.

Rechtsgrundlagen: § 101 Abs 1 lit a KFG; § 101 Abs 1 lit d KFG; § 101 Abs 5 KFG

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