Zusammenfassung: Der UVS betont die gebotene präzise Beschreibung der Verantwortungsbereiche eines verantwortlichen Beauftragten.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 VStG; § 9 Abs 2 VStG; § 9 Abs 4 VStG
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Zusammenfassung: Der UVS betont die gebotene präzise Beschreibung der Verantwortungsbereiche eines verantwortlichen Beauftragten.
Rechtsgrundlagen: § 9 Abs 1 VStG; § 9 Abs 2 VStG; § 9 Abs 4 VStG
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