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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Verwaltungsstrafgesetz

VerwaltungsstrafrechtZUV aktuell 2003, 151 Heft 4 v. 1.12.2003

Zusammenfassung: Die Vollstreckung von Geldstrafen setzt deren rechtskräftige Verhängung voraus.Die Zustellung des Straferkenntnisses an den Beschuldigten und nicht den Zustellbevollmächtigten begründet einen heilbaren Zustellmangel.

Rechtsgrundlagen: § 54b Abs 1 VStG; § 9 Abs 1 ZustG

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