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Ausgewählte UVS-Entscheidungen - Verwaltungsstrafgesetz

VerwaltungsstrafrechtZUV aktuell 2003, 151 Heft 4 v. 1.12.2003

Zusammenfassung: Verfahrenshilfe in einem Verwaltungsstrafverfahren umfasst nur die Beistellung eines Rechtsanwalts und die Tragung der Verteidigerkosten, nicht aber auch die Übernahme des Brauslagenersatzes.

Rechtsgrundlagen: § 51a VStG; § 76 AVG

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